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Keine einfache Antwort auf die Frage: Was ist ein Mensch wert?

Keine einfache Antwort auf die die Frage: Was ist ein Mensch wert?

Manchmal hat man am Ende einer Veranstaltung mehr Fragen als zuvor. Trotzdem war sie gewinnbringend: Wenn der Vortrag mit Diskussion nämlich deutlich gemacht hat, dass es auf viele Fragen keine einfache und klare Antwort gibt.

So geschehen beim „Talk im Kloster“ mit der Frage: „Was ist ein Mensch wert?“ Dr. Christoph Götz, Leiter des Bildungs- und Gästehauses Kloster Neustadt, zeigte gleich zu Beginn anhand einiger Beispiele auf, wie vielschichtig dieses Thema ist.

Er erinnerte an die Rettung einer Jugend-Fußballmannschaft aus der Tham-Luang-Höhle in Thailand im Jahr 2018. Die Gruppe war dort aufgrund heftiger Regenfälle eingeschlossen worden. An den Rettungsmaßnahmen waren mehr als tausend Personen aus über zehn Ländern beteiligt. Ein thailändischer Taucher kam bei einem Einsatz ums Leben, ein weiterer starb über ein Jahr später an einer Infektion, die er sich bei der Rettungsaktion zugezogen hatte. Die Kosten für die Aktion lagen – nach unbestätigten Zahlen – im zweistelligen Millionenbereich.

Ein weiteres Beispiel: Eine Mutter bekam von einem Gericht Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie ein schwer behindertes Kind zur Welt gebracht hatte. Die behandelnden Ärzte hatten sie über das im Rahmen einer pränatalen Diagnostik festgestellte Risiko der schweren Behinderung nicht aufgeklärt. Hätte die Mutter um die Behinderung gewusst, hätte sie einen Abbruch vornehmen lassen.

In den vergangenen Monaten wurde bekannt: Der Pharmakonzern Novartis will ein zwei Millionen Euro teures Medikament verlosen und 100 kranken Kindern kostenlos zu Verfügung stellen. Das Mittel soll Patienten mit spinaler Muskelatrophie (SMA) helfen. Die Aktion stieß weltweit auf große Kritik und löst heftige Diskussionen aus.

Ein weiteres Thema, an dem sich die Frage nach dem Wert eines Menschen entzünden kann, ist das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Die Karlsruher Richter sahen in dem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe bzw. Suizidbeihilfe eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe. Der Gesetzgeber muss nun die Suizidbeihilfe regeln.

Und auch in der Frage der Flüchtlinge aus Syrien, die derzeit an der türkisch-griechischen Grenze auf eine Grenzöffnung hoffen, geht es um den Wert von Menschenleben.

Ethische, ökonomische und philosophische Aspekte

Dr. Götz bezog die Teilnehmenden immer wieder in seinen Vortrag ein, mit Fragen wie dieser: „Was würden Sie antworten, wenn Sie gefragt werden: Wieviel ist dir dein Leben wert?“ Er zeigte auf, dass es unterschiedliche Aspekte gibt, sich dieser Frage zu nähern. Da sind zunächst (medizin-)ethische Fragen. Hierbei sei zu unterscheiden zwischen monetär und nicht monetär erfassbaren Gütern sowie zwischen dem subjektiven und objektiven Wert des (menschlichen) Lebens.

Brisanz gewinnt die Betrachtung des Wertes eines Menschenlebens auch durch den Faktor Ressourcenknappheit: Das vom Pharmakonzern verloste Medikament ist ein Beispiel dafür, die zur Verfügung stehenden Organe für Transplantationen ein anderes, die ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen ebenfalls.

Kann man den Wert eines Menschen überhaupt berechnen – und wenn ja, nach welchen Kriterien? Gilt womöglich das als Wert, was ein Mensch im Lauf seines Lebens noch erwirtschaften kann, oder was seine Organe „auf dem Markt“ wert sind – und muss man solche Zahlen bei (teuren) lebenserhaltenden Maßnahmen oder beim Abschluss einer Versicherung zugrunde legen?

Philosophische Aspekte nannte Dr. Götz ebenfalls und zitierte Immanuel Kant: „Alles hat entweder einen Preis, oder eine Würde.“ Demnach sind die Achtung vor dem Anderen, die Anerkenntnis seines Existenzrechtes und die Anerkennung einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen wesentliche Aspekte des Verständnisses der Menschenwürde bei Kant. Daneben werde die Würde auch in der Formulierung der Menschenrechte relevant, die ja universell sind und für alle Menschen gelten – unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Rasse oder ihrer gesellschaftlichen Stellung.

Und schließlich, schloss Dr. Götz seine Ausführungen, sei die Unverfügbarkeit und „die Heiligkeit des Lebens“ eine entscheidende Grundoption in der kirchlichen Verkündigung, insbesondere bei der Bewertung bio- und medizinethischer Fragen: Der Mensch als Ebenbild Gottes sei aus diesem Glauben heraus absolut schützenswert.

Diskussion: Abschuss eines Passagierflugzeugs erlaubt?

Das Luftsicherheitsgesetz schließlich eröffnete die Diskussion, die ja wesentlicher Bestandteil vom „Talk im Kloster“ ist: 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Ermächtigung zum Abschuss eines Flugzeuges durch die Bundeswehr mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Das gelte beispielsweise auch für den – fiktiven – Fall, dass Terroristen ein Passagierflugzeug mit 120 Passagieren entführen und mit einem Absturz über einer Großstadt drohen. „Die Insassen würden durch das Gesetz als bloße Objekte behandelt“, hieß es unter anderem in der Urteilsbegründung.

Die Teilnehmer erkannten nicht erst jetzt: Selbst wenn viele der genannten Aspekte bei der Beurteilung dieses Dilemmas berücksichtigt werden, ist eine befriedigende Lösung kaum zu finden.

Hinweis:

Der nächste „Talk im Kloster“ findet am Mittwoch, 13.05.2020, um 19 Uhr statt. Das Thema wird kurzfristig bekannt gegeben – denn beim „Talk im Kloster“ werden aktuelle Fragen aus Kirche und Gesellschaft aufgegriffen.